Betreuungs- und Entlastungsangebote

Diese Leistungen können nur durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Ab 2017 gibt es hierfür einen einheitlichen Betrag von 125€ monatlich für Klienten mit Pflegegrad 1-5.

Diese Kostenerstattung kann

  • zur ergänzenden Finanzierung der Kurzzeit- oder Tagespflege
  • für hauswirtschaftliche Leistungen
  • für Anleitung und Betreuung bei Demenz oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • für Unterstützung bei Formalitäten, Arztbesuche ect.
  • für Begleitung bei Aktivitäten im- und außer Haus

genutzt werden.